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IVORIA.Facility Services

Feste Objekte für Fachbetriebe im Raum Ulm

Wir vergeben laufend Objekte in Ulm, Neu-Ulm und der Umgebung an Reinigungsbetriebe und selbständige Fachkräfte. Feste Turnusse, schriftliche Leistungsverzeichnisse, planbare Volumen. Die Zusammenarbeit wird nicht über den Preis geführt.

Reinigungswagen mit Ausrüstung in einem Objekt

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Feste Objekte mit festem Turnus, keine unregelmäßigen Einzeleinsätze.
  • Das Leistungsverzeichnis steht vor dem Start schriftlich fest.
  • Abrechnung monatlich und pünktlich, zu vorab vereinbarten Konditionen.
  • Nachweise sind Pflicht: Gewerbe, Haftpflicht, Mindestlohnerklärung.
  • Einsatzgebiet: Ulm, Neu-Ulm und rund 25 Kilometer Umkreis.

Wen wir suchen

Betriebe, die ein Objekt in Ulm, Neu-Ulm oder der Umgebung dauerhaft übernehmen und dort denselben Standard halten. Konkret:

  • Unterhaltsreinigung in Büros, Praxen, Wohnanlagen und Gewerbeobjekten
  • Glas- und Rahmenreinigung, auch mit Reinwassertechnik
  • Bauendreinigung mit Kapazität für terminkritische Abnahmen
  • Winterdienst mit eigener Technik und dokumentierter Einsatzbereitschaft
  • Grund- und Sonderreinigung mit passender Maschinenausstattung

Ob Sie zu zweit arbeiten oder zu zwanzigst, ist zweitrangig. Entscheidend ist, dass Sie das Objekt halten — auch in Urlaubszeiten — und erreichbar sind, wenn etwas nicht stimmt. Melden Sie sich auch, wenn Sie nur einen dieser Schwerpunkte abdecken.

Was wir mitbringen

Planbare Auslastung statt Akquise. Kundengewinnung, Angebot und Begehung laufen über uns. Sie übernehmen das fertig verhandelte Objekt.

Ein schriftliches Leistungsverzeichnis vor dem ersten Einsatz. Darin steht, welche Fläche in welcher Frequenz wie behandelt wird. Dann streitet niemand über Auslegung.

Eine feste Ansprechperson. Kein Ticketsystem, keine wechselnden Disponenten. Bei Rückfragen zum Objekt erreichen Sie dieselbe Person, die auch beim Kunden ansprechbar ist.

Pünktliche Abrechnung. Monatlich, zu vorab vereinbarten Konditionen. Die Vergütung steht vor dem ersten Einsatz fest und ändert sich nicht rückwirkend. Objekte, die sich nicht auskömmlich kalkulieren lassen, nehmen wir nicht an.

Diese Nachweise brauchen wir

NachweisUmfang
GewerbeanmeldungBei zulassungspflichtigen Arbeiten zusätzlich die Handwerksrolle
BetriebshaftpflichtEinschließlich Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
UnbedenklichkeitsbescheinigungenFinanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft
MindestlohnerklärungFür alle im Objekt eingesetzten Kräfte, Nachweis auf Anforderung
ArbeitszeitaufzeichnungLaufend geführt, auf Anforderung vorzulegen

Als Auftraggeber haften wir für den Mindestlohn, den Sie Ihren Kräften schulden. Deshalb prüfen wir die Nachweise und fordern sie turnusmäßig nach.

So läuft die Aufnahme

  1. 01

    Sie stellen sich vor

    Kurze Nachricht oder Anruf: Betriebsgröße, Schwerpunkte, Einsatzgebiet, Technik.

    10 Minuten
  2. 02

    Wir sprechen über ein konkretes Objekt

    Kein Rahmenvertrag ins Blaue. Wir suchen das Objekt, das zu Ihrer Kapazität passt.

    binnen einer Woche
  3. 03

    Nachweise und Konditionen

    Sie reichen die Unterlagen ein. Leistungsverzeichnis, Turnus und Vergütung halten wir schriftlich fest.

    wenige Tage
  4. 04

    Start mit gemeinsamer Begehung

    Wir gehen das Objekt zusammen ab, damit Umfang und Erwartung übereinstimmen.

    zum vereinbarten Termin

Häufige Fragen

Wie groß muss mein Betrieb sein?

Es gibt keine Mindestgröße. Wir vergeben vom einzelnen Treppenhaus bis zur mehrgeschossigen Bürofläche, und auch als selbständige Einzelperson mit Gewerbeanmeldung können Sie ein Objekt übernehmen. Wichtig ist nur, dass die Vertretung bei Urlaub und Krankheit steht.

Bekomme ich feste Objekte oder wechselnde Einsätze?

Feste Objekte mit festem Turnus. Das ist der Sinn der Zusammenarbeit: für Sie planbare Auslastung, für den Kunden dieselben Gesichter. Einzelaufträge wie Bauendreinigungen vergeben wir zusätzlich, aber sie sind nicht die Grundlage.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Gewerbeanmeldung, Betriebshaftpflicht, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft sowie eine Erklärung zur Einhaltung des Branchenmindestlohns. Diese Nachweise fordern wir turnusmäßig nach, nicht nur einmal zu Beginn. Wer sie ohnehin führt, hat damit keinen Aufwand.

In welchem Gebiet vergeben Sie Objekte?

In Ulm, Neu-Ulm und rund 25 Kilometer im Umkreis: Senden, Elchingen, Nersingen, Blaustein, Erbach, Dornstadt, Langenau, Illertissen, Vöhringen, Weißenhorn und Günzburg. Sagen Sie uns, welche Orte Sie realistisch erreichen. Kurze Wege entscheiden für beide Seiten.

Stellen Sie sich vor

Mit dem Absenden verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b/f DSGVO). Weitere Informationen: Datenschutzhinweise

Lieber direkt sprechen?

Rufen Sie an. In fünf Minuten ist geklärt, ob wir gerade ein passendes Objekt haben.

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