Gebäudereinigung für Hausverwaltungen in Ulm und Neu-Ulm
Treppenhaus, Außenanlagen, Winterdienst, Hausmeisterdienst und Glas aus einer Hand. Ein Vertrag für den ganzen Bestand, je Objekt eine eigene Rechnung, je Objekt eine feste Objektleitung mit Namen und direkter Nummer.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Fünf Gewerke in einem Vertrag, trotzdem je Objekt eine eigene Rechnung.
- Positionen getrennt nach umlagefähig und nicht umlagefähig, ohne Nacharbeit übernehmbar.
- Jeder Winterdiensteinsatz mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Streumittel protokolliert.
- Feste Objektleitung, Rückmeldung an Werktagen binnen zwei Stunden.
- Angebot in Beschlussqualität: Leistungsverzeichnis, Festpreis, Laufzeit, Kündigungsfrist.
Drei Begriffe beschreiben, was Sie von uns bekommen. Sie gelten für jedes Objekt in Ihrem Bestand.
- Makellos.
- Treppenhaus, Kellerflur und Müllstandplatz sehen aus, als hätte sich niemand darum kümmern müssen.
- Messbar.
- Objektbuch je Objekt, Leistungsnachweise, Winterdienstprotokolle und eine gemeinsame Begehung nach vier Wochen.
- Verlässlich.
- Feste Objektleitung, feste Wochentage, Notdienst rund um die Uhr unter einer Nummer.
Ein Vertrag, eine Objektleitung
Der Aufwand steckt selten in der Reinigung, sondern in ihrer Verwaltung. Fünf Dienstleister je Objekt heißt fünf Verträge, fünf Rechnungsprüfungen im Monat, fünf Schlüsselsätze. Und an jeder Schnittstelle die Frage, wer den Zuweg räumt und wer das Laub aus dem Lichtschacht holt.
Bei uns gibt es einen Vertrag, einen Schlüsselsatz und eine Objektleitung, die das Haus kennt, bei Mängelmeldungen antwortet und nach vier Wochen mit Ihnen durch das Objekt geht. Das Bündel ist kein Muss: Einzeln buchbar sind Treppenhausreinigung, Winterdienst, Hausmeisterservice und Glasreinigung.
Das Leistungsbündel im Überblick
| Leistung | Turnus | Umfang | Umlagefähig |
|---|---|---|---|
| Treppenhausreinigung | 1–2× wöchentlich | Treppen, Podeste, Geländer, Briefkastenanlage, Aufzugkabine | Ja |
| Keller- und Nebenflächen | monatlich bis vierteljährlich | Kellerflure, Waschküche, Trockenraum, Fahrradkeller | Ja |
| Glas Gemeinschaftsflächen | 2–4× jährlich | Treppenhausfenster, Haustürverglasung, Rahmen und Falze | Ja |
| Außenanlagen | 14-täglich in der Vegetationszeit | Rasen, Hecken, Beete, Laub, Wege kehren | Ja |
| Winterdienst | Bereitschaft November bis März | Gehweg und Zuwege räumen und streuen, Einsatzprotokoll | Ja |
| Hausmeisterdienst | wöchentlicher Kontrollgang | Technikräume, Zählerstände, Beleuchtung, Mängelmeldung | Teilweise |
| Müllstandplatz | wöchentlich | Tonnen stellen und zurückholen, Standplatz reinigen | Ja |
Der Turnus ist eine Orientierung; im Objekt entscheiden Mieterzahl, Bodenbelag und Aufzug. Ob eine Position umgelegt werden darf, hängt an Mietvertrag und Beschlusslage.
Eine Rechnung je Objekt
Die Nebenkostenabrechnung entsteht je Wirtschaftseinheit. Eine Sammelrechnung über vierzehn Objekte muss jemand von Hand aufteilen, und diese Aufteilung ist die häufigste Fehlerquelle in der ganzen Kette.
Deshalb rechnen wir je Objekt einzeln ab, auch bei zwanzig Objekten in einem Vertrag. Auf jeder Rechnung stehen:
- Objektnummer, Objektbezeichnung und Adresse
- Leistungszeitraum und jede Position mit ihrem Turnus
- die Trennung nach umlagefähig und nicht umlagefähig
Abgerechnet wird monatlich, bis zum fünften Werktag des Folgemonats. Zum Jahresende kommt je Objekt eine Jahresaufstellung dazu. So bleibt der Beleg auch dann tragfähig, wenn eine Mietpartei Belegeinsicht verlangt.
Häufige Fragen
Was kostet die Treppenhausreinigung je Wohnung im Monat?
Abgerechnet wird als Pauschale je Mietpartei und Monat. Den Wert bestimmen vier Dinge: Turnus, Etagenzahl je Aufgang, Bodenbelag und Aufzug.
Deshalb liegen zwei Häuser mit gleicher Wohnungszahl im Aufwand weit auseinander. Die verbindliche Zahl nennen wir nach der kostenlosen Begehung, dann als Festpreis.
Ist die Gebäudereinigung umlagefähig?
Ja, die laufende Gebäudereinigung ist umlagefähig, ebenso Gartenpflege, Straßenreinigung und anteilig der Hauswart. Instandhaltung und Instandsetzung sind es nicht.
Beim Hausmeisterdienst weisen wir Kontrollgang und Kleinreparatur von vornherein getrennt aus. Maßgeblich bleiben Mietvertrag, Teilungserklärung und Beschlusslage.
Bekomme ich für jedes Objekt eine eigene Rechnung?
Ja. Auch bei einem gemeinsamen Rahmenvertrag rechnen wir je Objekt einzeln ab, monatlich bis zum fünften Werktag des Folgemonats.
Jede Rechnung trägt Objektnummer, Adresse, Leistungszeitraum und jede Position mit Turnus. Zum Jahresende kommt eine Jahresaufstellung je Objekt dazu.
Wer haftet, wenn jemand auf Glatteis stürzt?
Die Verkehrssicherungspflicht können Sie vertraglich auf uns übertragen; Auswahl und Kontrolle bleiben bei Eigentümer und Verwaltung. Entscheidend ist im Ernstfall die Dokumentation.
Wir protokollieren jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Fläche und Streumittel. Die Zeitfenster folgen der Satzung vor Ort — in Neu-Ulm anderen als in Ulm.
An wen wenden sich Mieter bei einer Beschwerde?
An Sie, und Sie an die Objektleitung, die Ihr Objekt kennt. An Werktagen melden wir uns binnen zwei Stunden, bei Notfällen rund um die Uhr unter +49 15678 319413.
Jede Meldung landet mit Datum und Erledigungsvermerk im Objektbuch.
Ein Ansprechpartner für Ihren Bestand
Schicken Sie uns eine Objektliste mit Adressen und Wunschleistungen. Wir gehen die Objekte durch und legen ein Angebot vor, das sich als Anlage zum Beschluss verwenden lässt.