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IVORIA.Facility Services

Treppenhausreinigung in Ulm und Neu-Ulm

Das Treppenhaus sieht jede Mietpartei täglich, verantwortet aber niemand allein. Wir reinigen es nach festem Turnus, an einem festen Wochentag, mit einer festen Person. Jeder Gang wird quittiert und ist damit belegbar.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Fester Wochentag, feste Person, jeder Gang im Objektbuch quittiert.
  • Abgerechnet je Mietpartei und Monat, nicht je einzelnem Gang.
  • Umlagefähige Betriebskosten, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
  • Festpreis nach kostenloser Begehung, für mehrere Objekte ein Sammelangebot.

Was dazugehört

Im Leistungsverzeichnis steht, welche Fläche wie oft angefasst wird. Bei jedem Gang:

  • Treppenläufe und Podeste nass wischen
  • Geländer, Handläufe und Geländerstäbe feucht abwischen
  • Eingang und Windfang einschließlich Schmutzfangmatte
  • Wohnungstüren im Griffbereich, Briefkasten- und Klingelanlage
  • Lichtschalter und Handkontaktflächen, Kellerabgang bis zur ersten Tür
  • Spinnweben, loser Abfall, Werbesendungen neben dem Briefkasten

Monatlich oder vierteljährlich und im Vertrag getrennt ausgewiesen: Kellergänge, Waschküche, Trockenraum, Fahrradraum, Fahrkorb des Aufzugs, Mülltonnenplatz.

Nicht enthalten ist alles, was Instandhaltung ist: Glühbirnen, Türschließer, Fugen, Handlauf. Das erledigt der Hausmeisterservice und gehört auf eine andere Rechnung.

Turnus nach Gebäudetyp

Übliche Intervalle in Wohn- und Geschäftshäusern in Ulm und Neu-Ulm.
GebäudetypMietparteienEmpfohlener Turnus
Mehrfamilienhaus, 2 bis 3 Geschosse4 bis 614-täglich bis wöchentlich
Mehrfamilienhaus, 4 bis 5 Geschosse8 bis 12wöchentlich
Wohnanlage mit Aufzug12 bis 24wöchentlich, oft 2× wöchentlich
Wohnanlage mit Gewerbe im Erdgeschossab 122× wöchentlich
Möbliert oder studentisch vermietetab 102× wöchentlich
Geschäftshaus mit gemeinsamem Treppenhausgewerbliche Einheiten2× bis 5× wöchentlich
Laubengang mit offenem Zugang3 bis 614-täglich
Keller, Waschküche, Fahrradraumalle Typenmonatlich bis vierteljährlich

Was Mietvertrag oder Hausordnung vorgeben, ist bindend und geht dieser Empfehlung vor.

Fester Tag, fester Nachweis

Die häufigste Beschwerde in Treppenhausverträgen lautet: „Da war doch niemand.“ Sie ist in einer Minute geklärt, wenn der Nachweis im Haus hängt. Deshalb arbeiten wir so:

  • Ein fester Wochentag, keine wechselnden Termine
  • Eine feste Person, die das Haus und seine Eigenheiten kennt
  • Jeder Gang mit Datum und Kürzel im Objektbuch quittiert, im Flur aushängbar
  • Reinigung und Hausmeistertätigkeiten getrennt beauftragt und getrennt abgerechnet

Die Trennung ist kein Formalismus. Steht auf der Rechnung „Objektbetreuung pauschal“, muss die Verwaltung den Reinigungsanteil herausrechnen und hat dafür keinen Beleg. Getrennte Positionen kosten dasselbe und überstehen eine Belegprüfung.

Häufige Fragen zur Treppenhausreinigung

Ist die Treppenhausreinigung auf die Mieter umlagefähig?

Ja — die Kosten der Gebäudereinigung sind umlagefähige Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung, die Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Waschküchen und den Fahrkorb des Aufzugs ausdrücklich nennt.

Voraussetzung ist, dass die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist und die Kosten laufend anfallen. Einmalige Sonderreinigungen fallen nicht darunter. Wir stellen die Rechnung so, dass sie ohne Umrechnung in die Abrechnung übernommen werden kann.

Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden?

Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht, üblich ist ein wöchentlicher Gang. In kleinen Häusern ohne Aufzug genügt oft ein 14-tägiger Turnus, in Wohnanlagen mit Gewerbe oder starker Fluktuation sind zwei Gänge die Woche angemessen.

Was im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht, geht vor. Ist dort „wöchentlich“ vereinbart, kann die Verwaltung nicht einseitig auf 14-täglich reduzieren.

Können wir die Kehrwoche durch eine Reinigungsfirma ersetzen?

Ja, aber nicht durch bloße Ankündigung. Solange die Mietverträge die Kehrwoche den Mietern zuweisen, braucht die Umstellung eine Vertragsänderung; in einer Eigentümergemeinschaft einen Beschluss der Eigentümerversammlung.

Im Raum Ulm ist die Kehrwoche noch verbreitet, deshalb weisen wir vorab darauf hin. Auf Wunsch liefern wir eine Leistungsbeschreibung, die sich als Beschlussvorlage verwenden lässt.

Wer stellt Wasser, Strom und Reinigungsmittel?

Wasser und Strom stellt das Objekt, Reinigungsmittel, Maschinen und Verbrauchsmaterial bringen wir mit. Sie sind enthalten und werden nicht nachberechnet.

Wir brauchen einen Wasseranschluss im Haus, meist im Keller oder in der Waschküche, und einen geregelten Zugang. Schlüssel und Transponder verwalten wir dokumentiert.

Ein Angebot für Ihr Objekt

Kostenlose Begehung, danach ein Festpreis je Mietpartei und Monat mit vollständigem Leistungsverzeichnis. Für Verwaltungen mit mehreren Objekten machen wir ein Sammelangebot.

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