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IVORIA.Facility Services

Winterdienst in Ulm und Neu-Ulm mit übernommener Pflicht

Sie kaufen keine Schneeschaufel. Sie kaufen die Übernahme einer Pflicht. Mit dem schriftlichen Vertrag räumen und streuen wir die vereinbarten Flächen in den vereinbarten Zeiten. Jeder Einsatz wird mit Zeit, Fläche und Streumittel protokolliert.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Die Räum- und Streupflicht für Ihre Flächen geht auf uns über.
  • Werktags ab 7 Uhr, sonntags ab 8 Uhr, geräumt bis 20 Uhr.
  • Jeder Einsatz protokolliert: Zeit, Fläche, Witterung, Streumittel, Menge.
  • Saisonverträge schließen wir zwischen September und November.

Was dazugehört

Zur Saison vom 1. November bis 31. März gehören:

  • Bereitschaft rund um die Uhr, Wetterbeobachtung, Ausrücken vor Beginn der Pflichtzeit
  • Räumen von Gehweg, Zuwegen, Hof, Stellplätzen, Treppen und Rampen
  • Freihalten der Zufahrt zum Müllplatz und der Rettungswege
  • Streuen mit dem je Fläche vereinbarten Mittel
  • Streugutdepot am Objekt und Nachfüllen während der Saison
  • Nachräumen bei erneutem Schneefall innerhalb der Pflichtzeit
  • Einsatzprotokoll mit Datum, Zeiten, Fläche, Witterung und Menge

Das Räumgut kommt auf einen festen Lagerplatz, den wir bei der Begehung festlegen. Die Aufnahme des Splitts im Frühjahr weisen wir gesondert aus. Dacharbeiten übernehmen wir nicht: Schneefanggitter, Dachlawinen und Eiszapfen sind Sache eines Fachbetriebs mit Absturzsicherung.

Flächen, Räumung und Streumittel

Was auf welcher Fläche eingesetzt wird, steht im Vertrag. Maßgeblich ist die Satzung Ihrer Stadt, die wir für Ihre Adresse nachlesen.
FlächeRäumungStreumittel
Gehweg entlang der Grundstücksgrenzemaschinell, innerhalb der Pflichtzeitabstumpfend, Salz nur wenn die Satzung es zulässt
Zuwege zu den Eingängenmaschinell oder von Hand, je nach Breiteabstumpfend, bei Eisregen Salz nach Satzung
Treppen und Podestevon Hand, Stufe für Stufeabstumpfend, an Gefahrenstellen Salz
Tiefgaragenrampevon Hand, bei Dauerfrost mehrfach täglichabstumpfend, kein Salz wegen der Bewehrung
Höfe und Stellplätzemaschinell, Räumgut auf den Lagerplatzabstumpfend
Müllplatz und Rettungswegebei jedem Einsatz mitabstumpfend
Naturstein und Baumumfeldwie die angrenzende Flächekein Salz, ausschließlich abstumpfende Mittel

Was die Übernahme der Pflicht bedeutet

Die Räum- und Streupflicht für den Gehweg liegt in Ulm und Neu-Ulm beim Anlieger, also beim Eigentümer, nicht bei der Stadt. Für Zuwege, Hof, Stellplätze und Rettungswege auf dem Grundstück gilt sie ohnehin. Mit dem schriftlichen Vertrag übernehmen wir die Durchführung für die vereinbarten Flächen und haften dafür, dass sie geschieht. Deshalb benennt der Vertrag Flächen, Zeiten, Streumittel und Auslösekriterien konkret, denn eine Zusage über Winterdienst nach Bedarf überträgt praktisch nichts. Bei Ihnen bleiben die sorgfältige Auswahl und eine stichprobenartige Kontrolle, und genau dafür bekommen Sie unsere Einsatzprotokolle.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Geht die Verkehrssicherungspflicht wirklich auf Sie über?

Ja, die Pflicht zur Durchführung geht mit dem schriftlichen Vertrag auf uns über. Wir räumen und streuen die vereinbarten Flächen in den vereinbarten Zeiten und haften dafür, dass das geschieht. Bei Ihnen bleiben die sorgfältige Auswahl und eine stichprobenartige Kontrolle. Genau diese Kontrolle belegen Sie mit unseren Protokollen.

Bis wann muss morgens geräumt sein?

Typisch werktags ab 7 Uhr und sonn- und feiertags ab 8 Uhr, gehalten bis 20 Uhr. Verbindlich ist allein die Satzung Ihrer Stadt oder Gemeinde. Wir lesen sie für Ihre Adresse nach und schreiben die konkreten Zeiten in den Vertrag. Bei anhaltendem Schneefall wird nach dessen Ende geräumt.

Saisonpauschale oder Abrechnung je Einsatz?

Die Saisonpauschale verlagert das Mengenrisiko eines schneereichen Winters auf uns, die Abrechnung je Einsatz lässt es bei Ihnen. Die Leistung ist in beiden Fällen dieselbe: Bereitschaft, Räumen, Streuen, Streumittel, Dokumentation. Bei einer Pauschale rechnen wir auch nach einem schneereichen Januar nicht nach.

Dürfen Sie Streusalz verwenden?

Das hängt von der Satzung Ihrer Stadt ab, auf Gehwegen ist Auftausalz vielerorts eingeschränkt. Wir prüfen die Regelung vor Vertragsschluss für Ihre Adresse und legen das Streumittel je Fläche fest. Auf Naturstein, im Wurzelbereich von Bäumen und auf Tiefgaragenrampen raten wir unabhängig davon zu abstumpfenden Mitteln.

Die Saison beginnt im November

Saisonverträge schließen wir zwischen September und November, danach sind die Touren in der Regel voll. Wir räumen in Ulm, Neu-Ulm, Pfuhl, Burlafingen, Elchingen, Senden und Weißenhorn. Schicken Sie uns Adresse und Flächen, wir kommen zur Begehung.

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